Die Kanzlei DAUMAS-WILSON wurde im Jahr 1974 von Maître Henry WILSON und Maître Gérard DAUMAS gegründet.
Seit diesem Datum entwickelte die Kanzlei ihre Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen des Versicherungs- und Haftungsrechts sowie der deutsch-französischen Rechtsbeziehungen.
Maître Gérard DAUMAS, der auch deutsch spricht, wird hierbei seitdem zunächst durch eine deutsche Sekretärin und später durch eine zweisprachige anwaltliche Mitarbeiterin unterstützt.
Im Jahr 1979 trat Maître Patrick WILSON der Partnerschaft bei, im Jahr 2001 dann ferner Maître Philippe DAUMAS und Maître Nadine BERGE-ROSSI. Kürzlich wurde auch Maître Jean-Mathieu LASALARIE in die Partnerschaft aufgenommen und bringt seitdem seine besonderen Kompetenzen im öffentlichen Recht in die Kanzleiarbeit ein.
Die Kanzlei DAUMAS-WILSON stellt heute eine der ältesten Kanzleien von Marseille dar und besteht derzeit aus fünf Partnern und zwei anwaltlichen Mitarbeiterinnen.
Die Tätigkeit der Mitglieder der Kanzlei umfasst folgende Schwerpunkte :
Besonders ist auch der Tätigkeitsschwerpunkt im französisch-deutschen Recht hervorzuheben:
Das Sekretariat der Kanzlei umfasst fünf Assistentinnen, davon eine zweisprachige (deutsch-französisch).